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Setter im Winter
Setter im Winter

Setterzucht: VDS-Züchterkonzept

Inkrafttreten eines Züchterkonzeptes
auf dem Züchtertreffen am 12. März 2006
in der Geschäftsstelle des VDS e.V.


Der Vorstand des VDS e.V. hat sich entschlossen, seine Züchter aktiv und in einer Weise zu unterstützen, wie es sie in Setter-Spezial-Clubs bislang nicht gegeben hat. Die Art der Unterstützung verdeutlichen wir an nachfolgenden Beispielen:


Züchterkonzept Teil I

Züchter XY erfährt von einem Wurf (gefallen im In- oder Ausland) und wäre an einer Hündin interessiert, von der er seinerseits glaubt, die eigene Linienzucht vielversprechend optimieren zu können.
Züchter XY informiert die Hauptzucht- und Zuchtwartin des VDS e.V. über ihr Vorhaben und man gelangt gemeinsam zu der Auffassung, dass die Zucht des VDS e.V. durch den Ankauf dieser Hündin an Qualität gewinnen wird. 

Der Kaufpreis der Hündin (hier geschätzt EUR 1.000,--) wird vom VDS e.V. beglichen. Die Hündin ist Eigentum des Züchters XY.
Voraussetzung: Hauptzucht- und Zuchtwartin erzielen Übereinstimmung in der Frage, dass dieser Hund die Zucht des VDS e.V. voranbringt.

Die Hündin geht den erhofften Weg und erlangt die Zuchttauglichkeit des VDS e.V. Sie wird im Alter von 2 ½ Jahren erstmals belegt.
Züchter XY ist wenig später stolz auf 8 gesunde Welpen. Der Verein berechnet dem Züchter XY EUR 800,--, mithin also EUR 100,-- pro Welpe.
Aus dem zweiten Wurf dieser Hündin sind dann, unabhängig von der Welpenzahl, noch EUR 200,00 an den Verein zahlbar.

Für den Fall, dass die Hündin gleich im ersten Wurf mehr als 10 Welpen auf die Welt bringt, begrenzt sich der Rechnungsbetrag dennoch auf nur EUR 1.000,-- (also ursprünglicher Kaufpreis der Hündin).

Für den Fall, dass die Hündin zuchtuntauglich ist, berechnet der Verein dem Züchter XY einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 (geteiltes Risiko).
Die Hündin verbleibt im Besitz des Züchters XY.

Dies Programm befristet der Verein zunächst auf drei Jahre. Jeder Züchter hat das Recht, innerhalb dieses Zeitfensters zunächst einmal Gebrauch von diesem Angebot zu machen.


Züchterkonzept Teil II

Das Ziel, neue Züchter für den Verein zu gewinnen, soll wie folgt erreicht bzw. unterstützt werden:
Dem Neuzüchter wird das Angebot unterbreitet, die Kosten für das Chippen seines ersten im VDS e.V. gefallenen Wurfes zu übernehmen.


Züchterkonzept Teil III

Der Verein wird seine Züchter künftig auch in der Weise unterstützen, in dem er permanent Deckrüden akquiriert, die nach Auffassung der Hauptzucht- und Zuchtwartin zur qualitativen Verbesserung seines Zuchtwesens beitragen können.
Diesen Rüdenbesitzern werden die Kosten für die HD-Auswertung zu 100% und die Kosten für die Cateract-Untersuchung (nur erforderlich, sofern die HD-Untersuchung positiv verlaufen ist) zu 50% erstattet. 

Auch dies Programm ist zunächst begrenzt auf 3 Jahre.


Züchterkonzept Teil IV

Der Verein hat auf dem o.g. Züchtertreffen eine Lockerung seiner Zuchtordnung vorgenommen, in dem er auf den Nachweis der Schussfestigkeit bei solchen Rüden verzichtet, die im europäischen Ausland stehen.
Das Fehlen einen Schußtests darf künftig nicht mehr dazu führen, dass im Ausland stehende und im Übrigen zuchttaugliche Rüden von der Zucht im VDS e.V. ausgeschlossen sind. 

Der VDS e.V. schränkt die Deckrüdenauswahlmöglichkeiten seiner Züchter dadurch nicht mehr in der Weise ein wie zuvor.

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